eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung für eID-Karte beantragen

    Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
     

    Hinweise für Wetzlar: Adressänderung für eID-Karte beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Stadtbüro

    Beschreibung

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über www.wetzlar.de/termine möglich.

    Termine werden angeboten in der Zeit von Mo-Do. 8:00 – 16:00 und Fr. 8:00 – 18:00 Uhr

    Folgende Anliegen können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden (hierfür ziehen Sie im Foyer des Rathauses ein Ticket):

    • Abholung Personalausweis oder Reisepass
    • Antrag Führungszeugnis / Gewerbezentralregisterauskunft (auch online beim Bundesamt für Justiz möglich)
    • Meldebescheinigungen / Melderegisterauskünfte (auch online Online-Rathaus möglich)
    • Setzen / Aktivieren Ausweis-PIN

    Dieser Schnellschalter (gilt nur für das Stadtbüro im Rathaus und nicht für die Stadtteilbüros) ist Mo – Fr von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr besetzt.

    Das Stadtbüro im Erdgeschoss des Neuen Rathauses stellt Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsangebot der Stadt zentral zur Verfügung und bietet neben kurzen Wegen auch ausgedehnte Öffnungszeiten.

    Die Stadtteilbüros in den Wetzlarer Stadtteilen sind mit dem Stadtbüro organisatorisch verbunden und wickeln neben den stadtteilspezifischen Aufgaben die gleichen Dienstleistungen ab. Diese vorteilhafte Verknüpfung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche und Anliegen als Bewohner der Wetzlarer Kernstadt auch in den Stadtteilbüros vorzutragen und umgekehrt.      

    In der Regel werden Ihre Anliegen bei uns abschließend bearbeitet und sind nur mit einer kurzen Wartezeit verbunden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • eID-Karte
    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
       

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen
    • Sie müssen umgezogen sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

    Weitere Informationen

    eID-Karte-Behörden nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sind die Personalausweisbehörden nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 12. Juni 2007 (GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Januar 2020 (GVBl. S. 108).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnsitz, eID-Karte, Adressänderung, Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)