Adressänderung für eID-Karte beantragen
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen. Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen. eID-Karte-Behörde ist die Personalausweisbehörde. Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Online-Dienst
Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- paydirekt
- Visa Karte
- SEPA-Lastschrift
- Sonstiges (3050203)
- giropay
- Mastercard
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jacqueline Aciz (Sachbearbeitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-462
E-Mail: jacqueline.aciz@pohlheim.de
Frau Anke Borsuck-Krämer (Sachbearbeitung)
E-Mail: anke.borsuck-kraemer@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-461
Herr Damon Farmani (Sachbearbeitung)
E-Mail: damon.farmani@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-460
Frau Margarita Jäger (Sachbearbeitung)
E-Mail: margarita.jaeger@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-462
Herr Ralf Schwellnus (Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 06403 606-464
E-Mail: ralf.schwellnus@pohlheim.de
Frau Monika Wolter (Sachbearbeitung)
E-Mail: monika.wolter@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-463
Frau Eyleen Stumpf (Sachbearbeitung)
E-Mail: eyleen.stumpf@pohlheim.de
Telefon Festnetz: 06403 606-461
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Mastercard, SEPA-Lastschrift, Visa Karte, SEPA-Überweisung, giropay, Paypal, Bargeldzahlung, paydirekt, Sonstiges (3050203), Überweisung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- eID-Karte
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen
- Sie müssen umgezogen sein
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie sprechen persönlich bei der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde vor.
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Anschließend ändert die eID-Karte-Behörde kostenlos Ihre Adresse auf dem Chip der eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Weitere Informationen
eID-Karte-Behörden nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sind die Personalausweisbehörden nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vom 12. Juni 2007 (GVBl. I S. 323), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Januar 2020 (GVBl. S. 108).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.11.2023
Stichwörter
Umzug, eID-Karte, Adressänderung, Wohnsitz