Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer baulichen Anlage beantragen

    Beschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellenden Teil - ein sogenanntes „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

    Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    Nach Terminvereinbarung

    Dienstag
    Nach Terminvereinbarung

    Mittwoch
    Nach Terminvereinbarung

    Donnerstag
    Nach Terminvereinbarung

    Freitag
    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf Antrag erteilt werden. Dieser ist digital im Bauportal oder analog zu stellen. Dem Antrag sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese sind in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

    Voraussetzungen

    Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung

    Bearbeitungsdauer

    Unterscheidet sich je nach Bauaufsicht.

    Kosten

    Es können noch zusätzliche, dem Umfang der Teilbaugenehmigung entsprechende Gebühren erhoben werden, die auf die endgültigen Gebühren anzurechnen sind (z.B. für Abbrucharbeiten).: Gebühr ab 65.0 EUR bis 410.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. am 05.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Teilbaugenehmigung, Fundamente, Entwässerungsanlagen, Baugrube

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)