Baulast - Verpflichtungserklärung zur Übernahme (Übernahmeerklärung) Entgegennahme

    Verpflichtung zur Übernahme einer Baulast erklären

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

    Beschreibung

    Als Bauwillige können Sie die gesetzlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben nicht immer auf dem eigenen Grundstück erfüllen - zum Beispiel bei der Herstellung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, Stellplätze, des Zugangs, der Durchfahrt zum eigenen Grundstück oder der Einhaltung der Abstandsflächen. Durch die Eintragung einer sogenannten Baulast auf einem anderen - in der Regel benachbarten Grundstück - kann die Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dennoch hergestellt werden.

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die eine Eigentümerin oder einen Eigentümer (oder auch den oder die Erbbau- oder Nießbrauchberechtigte/Nießbrauchberechtigten) eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsicht zu Gunsten des Bauvorhabens einer oder eines Dritten - in der Regel einer Nachbarin oder eines Nachbarn, eingeht. Mit der Eintragung einer Baulast übernimmt die Eigentümerin oder der Eigentümer des belasteten Grundstücks dauerhaft die Verpflichtung, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.

    Damit eine Baulast wirksam wird, muss sie in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen werden.

    Die Baulast ist für alle Rechtsnachfolger bindend.
     

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Für Viernheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag digital oder analog
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Voraussetzungen

    Öffentliches Interesse an der Baulast.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag digital oder analog je nach zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Variiert je nach Bauaufsicht.

    Kosten

    Die Kommunen können durch Satzung eigene Gebührenhöhen festsetzen.: Gebühr ab 65.00 EUR bis 440.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eintragungen im Baulastenverzeichnis können nur mit Zustimmung der unteren Bauaufsichtsbehörde geändert oder gelöscht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 05.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Baulast, Eintrag Baulastenverzeichnis, Begünstigungen Grundstück eintragen, Baulasteintragung, Belastungen Grundstück eintragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de