Baulast Auskunft Abschrift

    Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Die Baulastenauskunft beziehungsweise die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.
     

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.

    Hierbei kann es sich zum Beispiel um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen. Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Allgemeine Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

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    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachbereich Baulasten

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag digital oder analog
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses
       

    Voraussetzungen

    Öffentliches Interesse an einer Baulast.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag digital oder analog je nach zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Variiert je nach Bauaufsichtsbehörde.

    Kosten

    Pro Flurstück kostet die schriftliche Auskunft etwa 22 EUR. Die Kommunen können durch Satzung eigene Gebührenhöhen festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 05.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Baulast, Belastungen Grundstück, Auskunft Grundstück, Abschrift Baulastenverzeichnis, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Begünstigungen Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English