Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen
Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder der Aktualisierung der erforderli-chen Fachkunde im Strahlenschutz veranstalten wollen, bedarf es der Anerkennung des Kurses bestehend aus einer Prüfung auf Eig-nung und Bescheinigung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
- Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
- Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet
- und eine Erfolgskontrolle stattfindet,
Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind Ihre Kurse anzuerkennen.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HLNUG
erforderliche Unterlagen
Antrag
- Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und / oder Module,
- Angaben zur Durchführung (synchron-physische Präsenz, synchron-virtuelle Präsenz, asynchron, hybrid )
- Angaben zum Kursveranstalter,
- Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort,
- Angaben zur verantwortlichen Kursleitung
Lehrplan
- Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten und der Anzahl der Unterrichtseinheiten,
- Angaben zu Demonstrations-/Übungen und Praktika,
- Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag
Lehrinhalte
- Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
- Beschreibung der Demonstrations-/Übungen bzw. Praktika)
Lehrkräfte
- Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z.B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)
Lehrmaterial
- Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
- Kursmaterialien,
- Vortragsskripte,
- Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
- Sonstige Schriften, in denen Abbildungen, Ta-bellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer be-nötigt werden
Ausstattung der Kursstätte
- technische Ausstattung der Veranstaltungsräume,
- Anzahl der Plätze,
- Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strah-lenquellen / Röntgengeräte
Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
- Angaben zur Leistungsüberprüfung,
- Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen,
- Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen nach § 51 StrlSchV nachweisen, dass
- der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln,
- die Qualifikation des Lehrpersonals, der verwende-ten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten und
- eine Erfolgskontrolle stattfindet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.
Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs den nach den rechtlichen Grundlangen und der entsprechenden Richtlinie geeignet ist.
Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, ist der Kurs anzuerkennen. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Fristen
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Kosten
Zusätzliche URL zur Gebührenbildung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009rahmen/part/X (Nummer 12213): Verwaltungsgebühr ab 40.0 EUR bis 1500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Anträge“.
- Für Mensch und Umwelt - StrahlenschutzHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" am 13.09.2023
Stichwörter
Fachkundeaktualisierung, Schulung, Strahlenschutz, Aktualisierung der Fachkunde, Kurs Teilnahme, Fachkundeerwerb, Genehmigung, Kursanerkennung, Erwerb der Fachkunde, Kurs/e