Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Ehrenamtsschulungen erstatten
Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer anerkannten Ehrenamtsschulung das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt pro Tag.
Beschreibung
Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geltend machen.
Solche Schulungen sollen Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Als Ehrenämter im Sinne des Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden.
Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Adresse
Postanschrift
Am Alten Stadtschloss 1
Postfach
34117 Kassel
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: offenes Parkhaus
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
Linien:- Bus: Linie 11
- Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
Linien:- Straßenbahn: Linie 3 und 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: soziales@rpks.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
- Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
- Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
Voraussetzungen
Das Land Hessen erstattet den hessischen privaten Beschäftigungsstellen für den Zeitraum der Freistellung für die Teilnahme an einer vom Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Ehrenamtsschulung das in tatsächlicher Höhe fortgezahlte Arbeitsentgelt (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).
Bescheinigung der Organisation/Einrichtung über die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.
Fristen
Antragsfrist: 12 Wochen (Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 12 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 11.10.2023
Stichwörter
Bildungsurlaub, Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub, Lohnkostenerstattung für Ehrenamtsschulungen