Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

    Schloss

    Kontakt

    E-Mail: 40.50@limburg-weilburg.de

    E-Mail: poststelle.avv@limburg-weilburg.de

    Telefon Festnetz: 06431 296-5869

    Fax: 06431 296-5868

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2019 (von: Landkreis, Limburg-Weilburg)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Landkreis, Limburg-Weilburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    •    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    •    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    •    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an..

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Tierseuchenkasse, Registrierung Betriebe, Anmeldung Tierhaltung, Veterinärbehörde, Anzeige Tierhaltung, Nutztiere, Registrierung Tierhaltung, Fische

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019