Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

    Hinweise für Wetteraukreis: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Steinkaute 2

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 16:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 – 16:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Lebensmittelkontrollbehörde, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz, Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

        Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
        Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
        Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an..

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anmeldung Tierhaltung, Nutztiere, Veterinärbehörde, Tierseuchenkasse, Registrierung Tierhaltung, Registrierung Betriebe, Fische, Anzeige Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English