Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische
Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Beschreibung
Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Hinweise für Wetteraukreis: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Lebensmittelkontrollbehörde, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Verbraucherschutz, Veterinäramt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an..
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.10.2023
Stichwörter
Registrierung Tierhaltung, Anzeige Tierhaltung, Registrierung Betriebe, Anmeldung Tierhaltung, Veterinärbehörde, Tierseuchenkasse, Fische, Nutztiere