Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische

    Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Auch Aquakulturbetriebe müssen bei der zuständigen Veterinärbehörde registriert werden. Aquakulturbetriebe sind alle Betriebe, die der Zucht und Haltung von Fischen oder sonstigen Wassertieren (Krebs- und Weichtiere) zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung dienen. Registrierungspflichtig sind auch Zierfischhaltungen, sofern sie Zugang zu Oberflächengewässern haben.“

    Auch Aquakulturbetriebe müssen bei der zuständigen Veterinärbehörde registriert werden. Aquakulturbetriebe sind alle Betriebe, die der Zucht und Haltung von Fischen oder sonstigen Wassertieren (Krebs- und Weichtiere) zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung dienen. Registrierungspflichtig sind auch Zierfischhaltungen, sofern sie Zugang zu Oberflächengewässern haben."

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheffelstraße 11

    Postfach

    64385 Reichelsheim (Odenwald)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    •    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    •    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    •    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an..

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Veterinärbehörde, Registrierung Tierhaltung, Nutztiere, Fische, Registrierung Betriebe, Tierseuchenkasse, Anzeige Tierhaltung, Anmeldung Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)