Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische
Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Beschreibung
Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Auch Aquakulturbetriebe müssen bei der zuständigen Veterinärbehörde registriert werden. Aquakulturbetriebe sind alle Betriebe, die der Zucht und Haltung von Fischen oder sonstigen Wassertieren (Krebs- und Weichtiere) zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung dienen. Registrierungspflichtig sind auch Zierfischhaltungen, sofern sie Zugang zu Oberflächengewässern haben.“
Auch Aquakulturbetriebe müssen bei der zuständigen Veterinärbehörde registriert werden. Aquakulturbetriebe sind alle Betriebe, die der Zucht und Haltung von Fischen oder sonstigen Wassertieren (Krebs- und Weichtiere) zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung dienen. Registrierungspflichtig sind auch Zierfischhaltungen, sofern sie Zugang zu Oberflächengewässern haben."
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06062 70-1202
E-Mail: avv@odenwaldkreis.de
Kontaktperson
Tierschutz
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: tierschutz@odenwaldkreis.de
Fax: 06062 70-1999
Telefon Festnetz: 06062 70-1201
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
• Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
• Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
• Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an..
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.10.2023
Stichwörter
Veterinärbehörde, Registrierung Tierhaltung, Nutztiere, Fische, Registrierung Betriebe, Tierseuchenkasse, Anzeige Tierhaltung, Anmeldung Tierhaltung