Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

    Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen

    Sie möchten Landtiere ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

    Beschreibung

    Die Haltung von Landtieren ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

    Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
    Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.

    Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Scheffelstraße 11

    Postfach

    64385 Reichelsheim (Odenwald)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Meldung des Tierbestands beim Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
       

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
    • Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
    • Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
       

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Nutztiere, Anzeige Tierhaltung, Bienen, Registrierung Betriebe, Geflügel, Tierseuchenkasse, Hühner, Veterinärbehörde, Anmeldung Tierhaltung, Registrierung Tierhaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de