Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Sie möchten Landtiere ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Beschreibung
Die Haltung von Landtieren ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06062 70-1202
E-Mail: avv@odenwaldkreis.de
Kontaktperson
Tierschutz
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06062 70-1999
Telefon Festnetz: 06062 70-1201
E-Mail: tierschutz@odenwaldkreis.de
Formulare
Meldung des Tierbestands beim Veterinäramt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
- Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Weitere Informationen
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. - Viehverkehrsordnung
- Hessische Tierseuchenkasse - Meldepflicht allgemein
- Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023
Stichwörter
Nutztiere, Anzeige Tierhaltung, Bienen, Registrierung Betriebe, Geflügel, Tierseuchenkasse, Hühner, Veterinärbehörde, Anmeldung Tierhaltung, Registrierung Tierhaltung