Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Sie möchten Landtiere („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Beschreibung
Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
- Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Weitere Informationen
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. - Viehverkehrsordnung
- Hessische Tierseuchenkasse - Meldepflicht allgemein
- Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023
Stichwörter
Nutztiere, Hühner, Registrierung Betriebe, Tierseuchenkasse, Registrierung Tierhaltung, Geflügel, Veterinärbehörde, Bienen, Anmeldung Tierhaltung, Anzeige Tierhaltung