Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Sie möchten Landtiere ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.
Beschreibung
Die Haltung von Landtieren ("Landtiere" wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.
Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Veterinärbehörde sowie die Hessische Tierseuchenkasse.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 84 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
- Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Weitere Informationen
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. - ViehverkehrsordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessische Tierseuchenkasse - Meldepflicht allgemeinKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.09.2023
Stichwörter
Nutztiere, Veterinärbehörde, Geflügel, Hühner, Bienen, Anmeldung Tierhaltung, Tierseuchenkasse, Registrierung Betriebe, Registrierung Tierhaltung, Anzeige Tierhaltung