Verlängerung der Typengenehmigung für Bauvorhaben an mehreren Stellen beantragen
Wenn Sie die Genehmigung für bauliche Anlagen mit einem bestimmten System zur Errichtung an mehreren Stellen haben (Geltungsdauer fünf Jahre), können Sie diese auch verlängern lassen.
Beschreibung
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine bereits erteilte Typengenehmigung verlängert, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen verlängert werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
Die Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.
zuständige Stelle
Zuständig ist Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Ansprechpartner
Für Nieste wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Eine Typengenehmigung liegt bereits vor
- Geltungsdauer noch nicht abgelaufen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können eine innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Verfahrensablauf
Sie reichen formlos einen Antrag auf Verlängerung der Typengenehmigung bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach).
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer eingegangen sein.
Kosten
Die Gebühren werden je nach Zeitaufwand berechnet, betragen aber mindestens 100 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023
Stichwörter
Typengenehmigung Verlängerung