Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.
Beschreibung
Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).
zuständige Stelle
Zuständig ist das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.
Ansprechpartner
Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz
- Nachweise für Energieerzeugungsanlagen
Voraussetzungen
- Die baulichen Anlagen müssen in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden.
- Die baulichen Anlagen oder Teile der baulichen Anlagen entsprechen den Anforderungen der Rechtsgrundlagen.
- Wenn die baulichen Anlagen in unterschiedlicher Ausführung gebaut werden, müssen Sie zumindest nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen gebaut werden (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Vordruck aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach)
- Die Baubehörde (RP Gießen) prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Typengenehmigung
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Typengenehmigung kann um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.)
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023
Stichwörter
Gleiche Ausführung, Systembau, Typengenehmigung, Bauliche Anlage, Serielles Bauen, Modulares Bauen, Unterschiedliche Ausführung, Bestimmtes System, An mehreren Stellen, Brandschutz, Standsicherheit