Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen
Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.
Beschreibung
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz
Adresse
Postanschrift
Schiede 43
Postfach
65549 Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Telefax: 06431 296-494
E-Mail: 30.70@limburg-weilburg.de
Voraussetzungen
Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023
Stichwörter
Bauvoranfrage, Baurecht, Gebäude, Baubeginn, Bauverwaltung, Hausbau, Wohnungsbau, Errichtung, Bauantrag, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Baugenehmigung, Hessische Bauordnung