Anzeige des Bauzustands Entgegennahme
    99012082261000

    Bauzustand anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?

    Beschreibung

    Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

    Online-Dienst

    Digitaler Bauantrag

    ID: L100001_417957271

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2025

    Technisch geändert am 28.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hanau - Bauberatung und Genehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hessen-Homburg-Platz 7

    63452 Hanau

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (gerne telefonisch oder per E-Mail)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06181 2950-2151

    E-Mail: bauaufsichtsamt@hanau.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    • Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
    • Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
       

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 05.10.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baustelle, Abschließende Fertigstellung, Rohbau, Bauzustand, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019