Bauzustand anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Beschreibung
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Für Viernheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Fristen
- Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
- Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023
Stichwörter
Abschließende Fertigstellung, Bauzustand, Baugenehmigung, Baustelle, Rohbau