Bauzustand anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Beschreibung
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 84 Hessische Bauordnung (HBO): Bauzustandsbesichtigung, Aufnahme der NutzungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023
Stichwörter
Bauzustand, Abschließende Fertigstellung, Rohbau, Baugenehmigung, Baustelle