Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt.

    Beschreibung

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.

    Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung der Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatutsstadt.

    Ansprechpartner

    Für Oestrich-Winkel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    • Gültige Baugenehmigung
    • Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung der Baugenehmigung
    • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag formlos und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
    • Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu zwei Jahren nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
       

    Fristen

    • Antrag auf Verlängerung während der Laufzeit der Baugenehmigung, diese beträgt drei Jahre.
    • Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils bis zu zwei Jahren möglich.
       

    Kosten

    Mindestens 100 EUR.

    Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
    Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung Gebühren festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 11.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Verlängerung Baugenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de