Anzeige des Wechsels des Bauleiters Entgegennahme

    Wechsel des Bauleiters anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?

    Beschreibung

    Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Für Ringgau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Der Bauleiter hat gewechselt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauleiter, Baustelle, Wechsel, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English