Wechsel des Bauleiters anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Beschreibung
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Für Herbstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023
Stichwörter
Baugenehmigung, Wechsel, Baustelle, Bauleiter