Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

    Wechsel des Bauherrn anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

    Beschreibung

    Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Bauen und Naturschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Schiede 43

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

    Fristen

    Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Bauherr, Bauherrschaft, Baustelle, Baugenehmigung, Wechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de