Wechsel des Bauherrn anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Beschreibung
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Für Rabenau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Fristen
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Antrag auf eine Baugenehmigung stellenVerwaltungsportal Hessen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023
Stichwörter
Wechsel, Bauherr, Baugenehmigung, Baustelle, Bauherrschaft