• Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Anzeige des Wechsels des Bauherren Entgegennahme

Wechsel des Bauherrn anzeigen

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

Beschreibung

Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

Ansprechpartner

Für Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

Fristen

Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2023

Version

Technisch erstellt am 04.10.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Baustelle, Baugenehmigung, Bauherrschaft, Bauherr, Wechsel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019