• Seligenstadt (Landkreis Offenbach, Hessen)
Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4930

E-Mail: bauaufsicht@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben

Adresse

Hausanschrift

Werner-Hilpert-Straße 1

63128 Dietzenbach

Kontakt

Telefon: 06074 8180-4344

Telefax: 06074 8180-4932

E-Mail: Besondere_Bauvorhaben@kreis-offenbach.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 08.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Formulare

Es reicht ein formloser Antrag.

Voraussetzungen

  • gültiger Bauvorbescheid
  • Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
     

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag formlos digital oder analog und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu einem Jahr nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
     

Fristen

Antrag auf Verlängerung muss während der Laufzeit des Bauvorbescheids erfolgen. Diese Laufzeit beträgt 3 Jahre.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf mindestens 100 €. Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.09.2023

Version

Technisch erstellt am 20.09.2023

Technisch geändert am 20.09.2023

Stichwörter

Bauvorbescheid, Verlängerung Bauvorbescheid, Baurecht, Hausbau, Bauen, Gebäude

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019