Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht - Allgemeine Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas
Frau Avci
Frau Ayyoub
Frau Bals
Frau Demirdöven
Frau Duman-Diker
Herr Haustein
Frau Menzel
Herr Neun
Hausanschrift
Fax: 06074 8180-94329
Telefon Festnetz: 06074 8180-4329
E-Mail: a.neun@kreis-offenbach.de
Herr Odabas
Frau Pieroth
Frau Reusch
Frau Schäffer
Frau Schmidt
Herr Schulte (Bereichsleitung)
Frau Siebrecht
Frau Sindlinger
Frau Treber
Frau Yancar
Internet
Fachdienst Bauaufsicht - Besondere Bauvorhaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bender
Frau Hübner
Frau Richter
Frau Hünert
Internet
Formulare
Es reicht ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
- gültiger Bauvorbescheid
- Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag formlos digital oder analog und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu einem Jahr nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Fristen
Antrag auf Verlängerung muss während der Laufzeit des Bauvorbescheids erfolgen. Diese Laufzeit beträgt 3 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf mindestens 100 €. Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.09.2023
Stichwörter
Hausbau, Bauen, Bauvorbescheid, Gebäude, Baurecht, Verlängerung Bauvorbescheid