Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Allgemeine Bauverwaltung, Bau- und Wohnförderung, Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 Erbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Helmholtzstraße 1-3
64711 Erbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Bauaufsicht
Postanschrift
Helmholtzstraße 1-3
64711 ErbachHausanschrift
Michelstädter Str. 12
64711 ErbachE-Mail: bauamt@odenwaldkreis.de
Telefon Festnetz: 06062 6014-4104
Formulare
Es reicht ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
- gültiger Bauvorbescheid
- Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag formlos digital oder analog und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu einem Jahr nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.09.2023
Stichwörter
Hausbau, Gebäude, Bauvorbescheid, Verlängerung Bauvorbescheid, Baurecht, Bauen