Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 74
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06151 881-2341(Vorzimmer)
E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de(Untere Denkmalschutzbehörde)
Internet
Bankverbindung
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE21 5085 2651 0033 2001 14
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE47 5085 0150 0000 5490 96
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut: Stadt- u. Kreissparkasse Darmstadt
Stichwörter
Bauamt, Untere Bauaufsichtsbehörde
Formulare
Es reicht ein formloser Antrag.
Voraussetzungen
- gültiger Bauvorbescheid
- Antrag vor Ablauf der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Bauvorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag formlos digital oder analog und reichen ihn zusammen mit den ggfs. erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat, steht der Verlängerung um bis zu einem Jahr nichts entgegen. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Fristen
Antrag auf Verlängerung muss während der Laufzeit des Bauvorbescheids erfolgen. Diese Laufzeit beträgt 3 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich und variiert in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.
Kosten
Die Kosten belaufen sich auf mindestens 100 €. Die Gebühr ist anteilig nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.09.2023
Stichwörter
Hausbau, Gebäude, Bauen, Baurecht, Verlängerung Bauvorbescheid, Bauvorbescheid