Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme
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    Bergbau Anzeige zur Aufnahme eines Betriebes Entgegennahme

    Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Bergbehörde melden.

    Beschreibung

    Die Aufnahme eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

    Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

    • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
    • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

    Anzeige zur Aufnahme eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

    • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
    • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 04.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023
    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Lagerstätte, Rohstoffe, Pflicht, Aufbereiten, Gewinnen, Pflichten, Führung eines Betriebes, Aufbereitung, Aufbereitungsbetrieb, Aufsuchung, Aufsuchungsbetrieb, Ausbeuten, Bergbaugenehmigung, Bergrechtliche Zulassung, Betriebsplan, Betriebsplanzulassung, Gewinnung, Gewinnungsbetrieb, Bodenschatz, Bodenschätze, Bergrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019