Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme

    Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme

    Planen Sie Bohrungen, die tiefer als 100 Meter in den Boden eindringen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

    Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.

    Voraussetzungen

    Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 0 bis 2 Wochen (Sie müssen den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.)

    Kosten

    Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.: Bußgeld ab 0.0 EUR bis 2500.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.

    Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 17.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 25.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflicht, Gewinnen, Gewinnung, Pflichten, Bergbaubetrieb, EWS, Anzeigen, Bodenschätze, Bohrung, Rohstoffe, Aufsuchung, Bergrecht, Erdwärmesonde, Bodenschatz, Bohranlage, Lagerstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)