Sonstige Annexleistungen Übernahme
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Beschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen müssen fallbezogen durch das Jugendamt geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anträge sind an das für die Unterbringung in der Pflegefamilie zuständige Jugendamt zu richten. Zudem können Bedarfe im Rahmen der regelmäßigen Hilfeplangespräche angesprochen werden. Das Jugendamt orientiert sich in seine Entscheidung an den „Empfehlungen zur den Nebenleistungen in der Jugendhilfe in Hessen“ (Anlage 7 zur Hessischen Rahmenvereinbarung nach §§ 78a ff. SGB VIII).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2023
Stichwörter
Jugendamt, Zuschüsse, Einmalige Beihilfe, Pflegekinder