Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
    99018008005001

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Wenn Sie Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten und über keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder über keine Approbation als Ärztin oder Arzt verfügen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation

    • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder
    • als Ärztin oder Arzt besitzen.

    Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:

    • eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
    • eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis

    Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.

    Nicht gestattet jedoch sind:

    • die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
    • das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
    • das Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen

    Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gesundheitsämter bzw. Ämter für öffentliche Ordnung in den Kreisen und kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Für Ringgau (Landkreis Werra-Meißner-Kreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hessen: Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Ihren Lebenslauf
    • Ihre Geburtsurkunde oder Ihren Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
    • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf
    • eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren läuft
    • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet sind
    • einen Nachweis über Ihren erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleich oder höherwertigen Schulabschluss
    • eine Erklärung über Ihre bislang ohne Erfolg durchgeführten Versuche der Überprüfung (Datum und Ort), sofern Sie nach dem 01.01.2020 einen oder mehrere Versuche erfolglos unternommen haben

    Voraussetzungen

    Sie müssen:

    • mindestens 25 Jahre alt sein
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen
    • körperlich und geistig geeignet sein zur Ausübung der Heilkunde
    • die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
    • die bestandene Kenntnisprüfung nachweisen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Bei bestandener Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 03.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023

    Technisch geändert am 09.01.2026

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktikerin, Psychotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019