Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
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    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Wenn Sie Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten und über keine Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder über keine Approbation als Ärztin oder Arzt verfügen, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation

    • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder
    • als Ärztin oder Arzt besitzen.

    Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:

    • eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
    • eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis

    Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.

    Nicht gestattet jedoch sind:

    • die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
    • das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
    • das Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen

    Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gesundheitsämter bzw. Ämter für öffentliche Ordnung in den Kreisen und kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Für Pohlheim (Landkreis Gießen, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie müssen:

    • mindestens 25 Jahre alt sein
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen
    • körperlich und geistig geeignet sein zur Ausübung der Heilkunde
    • die erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
    • die bestandene Kenntnisprüfung nachweisen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Bei bestandener Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023
    Technisch geändert am 09.01.2026

    Stichwörter

    Heilkunde, Psychotherapie, Heilpraktikerin, ohne Approbation, Erlaubnis, Heilpraktiker

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019