• Ober-Mörlen (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

Hinweise für Wetteraukreis: Heilpraktiker-Überprüfung

Heilpraktiker-Überprüfung

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

Heilpraktiker-Überprüfung

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

Zuständigkeit

Örtliche Gesundheitsämter

Ansprechpartner

Wetteraukreis - Kinder-, Jugendgesundheit und Prävention

Adresse

Postanschrift

Postfach 10 06 61

61146 Friedberg (Hessen)

Hausanschrift

Europaplatz, Gebäude B

61169 Friedberg (Hessen)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Montag           07:30 – 16:00 Uhr

Dienstag         07:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch         07:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag     07:30 – 16:00 Uhr

Freitag            07:30 – 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon: 06031 83-2300

Telefon: 06031 83-2345(Selbsthilfekontaktstelle)

Telefax: 06031 83-912310

E-Mail: gesundheitsamt@wetteraukreis.de

Internet

Stichwörter

Ernährungsberatung, Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Selbsthilfekontaktstelle

Version

Technisch geändert am 04.04.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag,
  • ärztliche Bescheinigung,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,

eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Anträge / Formulare finden Sie auf der Homepage des örtlichen Gesundheitsamtes.

Voraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die

erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Fristen

Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 08.03.2024

Version

Technisch erstellt am 18.09.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Psychotherapie, Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Heilkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019