Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung
Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Jugendamt unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.
Beschreibung
Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).
Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. –versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen. Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.
Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.
Hinweise für Wetteraukreis: Pflegefamilien
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Allgemeiner Sozialer Dienst
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:30 Uhr
Terminvereinbarung vorab empfehlenswert.
Kontakt
Telefon: 06031 83-3233
Telefax: 06031 83-923202(Kinderschutz)
E-Mail: ASD-Nord@wetteraukreis.de(Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Friedberg, Münzenberg, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim)
E-Mail: ASD-Sued@wetteraukreis.de(Bad Vilbel, Florstadt, Karben, Niddatal, Rosbach, Wöllstadt)
E-Mail: Kinderschutz@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Jugendamt
erforderliche Unterlagen
Nachweis über Art und Umfang der Kosten
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2023
Stichwörter
Pflegekind, Krankenhilfe, Pflegeeltern