• Philippsthal (Werra) (Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen)
Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Beschreibung

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Ansprechpartner

Für Philippsthal (Werra) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.10.2023

Version

Technisch erstellt am 18.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

Stichwörter

Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegepersonen, Unfallversicherung, Beitragsübernahme

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)