Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Beschreibung
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können eine hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Dies gilt auch für die Bereitschafts-/ Übergangs- und Wochenpflege. Aufgrund der in der Sozialgesetzgebung (SGB VIII) unbestimmten Begriffsbestimmung "angemessene Alterssicherung" wird die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge den jeweiligen Bundesländern überlassen. Aus diesem Grund kann je nach Landesrecht der Zuschuss in der Höhe variieren.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegepersonenpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegepersonen im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegepersonen in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegepersonen, wer von Ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - 531.7 Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Mina-Rees-Straße 6
64295 Darmstadt
Öffnungszeiten
Termine können in der Zeit zwischen 8.00h und 16.00h und im Bedarfsfall nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen werden.
Der tägliche Bereitschaftsdienst bearbeitet akute Notfälle. Die Erreichbarkeit erfolgt über das Sekretariat im Haus.
Kontakt
Telefon: 06151 881-1408
E-Mail: Pflegekinderdienst@ladadi.de
Formulare
Beim zuständigen Jugendamt erhältlich.
Voraussetzungen
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Es ist ein entsprechender Antrag an das örtlich zuständige Jugendamt zu richten, welches über diesen Antrag dann entscheidet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 02.11.2023
Stichwörter
Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind, Altersvorsorge