Befristete Vollzeitpflege Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Beschreibung
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.
zuständige Stelle
Pflegekinderdienst beim Jugendamt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Pflegekinderdienst beim Jugendamt in dem jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder der jeweils örtlich zuständigen kreisfreien Stadt bzw. Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
- Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.10.2023
Stichwörter
Pflegeeltern, Pflegekind