Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

    Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

    Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

    Beschreibung

    Bei einer internationalen Adoption entstehen Gebühren für die Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung, die durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt. Darüber hinaus werden von der Auslandsvermittlungsstelle Gebühren für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung erhoben. Die Höhe der Kosten sind bei staatlichen Stellen, sprich der Adpoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes und der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, gesetztlich festgelegt. Die Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bestimmen eigene Gebüren. 

    Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand. Gegebenenfalls können auch Anwalts- und Gerichtskosten im Ausland entstehen. 

    zuständige Stelle

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts oder eines freien Trägers.

      Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger in Hessen:

      • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Fulda
      • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen 

      Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger:

      • AdA Adoptionsberatung e.V. 
      • Eltern-Kind-Brücke e.V.
      • Eltern für Kinder e.V. 
      • familie international frankfurt e.V.
      • HELP a child e.V. 

      Ansprechpartner

      Für Obertshausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Adoptionsvermittlungsstellen, die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter informieren Sie über den Verfahrensablauf und die Höhe der Kosten. Vor der Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung sollte die für Sie zuständige Auslandsvermittlungstelle bekannt und in den Prozess einbezogen sein. Dies kann entweder eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder eine zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein. 

      Bei der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft kann ein Antrag auf Durchührung einer allgemeiner Eignungsprüfung für die Aufname eines Kindes aus dem Ausland gestellt werden. Die Gebühren werden im Laufe der Eignungsprüfung erhoben. 

      Liegt eine allgemeine Eignung vor, beginnt die für Sie zuständie Auslandsvermittlungsstelle mit der länderspezifischen Eignungsprüfung. Der Antrag bei der Auslandsvermittlungsstelle wird in der Regel bei Verfahrensbeginn gestellt. Die Gebühren werden Ihnen nach Antragsstellung in Rechnung gestellt. 
       

      Bearbeitungsdauer

      Die Gebühren werden nach Einreichung der Anträge  von der Adoptionsvermittungsstelle sowie der Auslandsvermittlungsstelle in Rechnung gestellt. 

      Kosten

      Für eine allgemeine Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland.: Gebühr 1300.0 EUR

      Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung.: Gebühr 1200.0 EUR

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.11.2023

      Version

      Technisch erstellt am 18.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

      Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Gebühren Auslandsadoption, Internationale Adoption, Kosten Auslandsadoption, internationale Adoption

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)