Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
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    Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung

    Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

    Beschreibung

    Bei einer internationalen Adoption entstehen Gebühren für die Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung, die durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgt. Darüber hinaus werden von der Auslandsvermittlungsstelle Gebühren für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung erhoben. Die Höhe der Kosten sind bei staatlichen Stellen, sprich der Adpoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes und der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, gesetztlich festgelegt. Die Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft bestimmen eigene Gebüren. 

    Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand. Gegebenenfalls können auch Anwalts- und Gerichtskosten im Ausland entstehen. 

    zuständige Stelle

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamts oder eines freien Trägers.

      Anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger in Hessen:

      • Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Fulda
      • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen 

      Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger:

      • AdA Adoptionsberatung e.V. 
      • Eltern-Kind-Brücke e.V.
      • Eltern für Kinder e.V. 
      • familie international frankfurt e.V.
      • HELP a child e.V. 

      Ansprechpartner

      Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Jugendamt - Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung

      Adresse

      Hausanschrift

      Jägertorstraße 207

      64289 Darmstadt

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      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Besucheranschrift

      Mina-Rees-Straße 6

      64295 Darmstadt

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      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Öffnungszeiten

      Termine können in der Zeit zwischen 8.00h und 16.00h und im Bedarfsfall nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten wahrgenommen werden.

      Der tägliche Bereitschaftsdienst bearbeitet akute Notfälle. Die Erreichbarkeit erfolgt über das Sekretariat im Haus.

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 25.06.2025

      Sprachversion

      de

      Sprache: de

      Handlungsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Adoptionsvermittlungsstellen, die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft sowie die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter informieren Sie über den Verfahrensablauf und die Höhe der Kosten. Vor der Durchführung einer allgemeinen Eignungsprüfung sollte die für Sie zuständige Auslandsvermittlungstelle bekannt und in den Prozess einbezogen sein. Dies kann entweder eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder eine zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes sein. 

      Bei der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle oder einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft kann ein Antrag auf Durchührung einer allgemeiner Eignungsprüfung für die Aufname eines Kindes aus dem Ausland gestellt werden. Die Gebühren werden im Laufe der Eignungsprüfung erhoben. 

      Liegt eine allgemeine Eignung vor, beginnt die für Sie zuständie Auslandsvermittlungsstelle mit der länderspezifischen Eignungsprüfung. Der Antrag bei der Auslandsvermittlungsstelle wird in der Regel bei Verfahrensbeginn gestellt. Die Gebühren werden Ihnen nach Antragsstellung in Rechnung gestellt. 
       

      Bearbeitungsdauer

      Die Gebühren werden nach Einreichung der Anträge  von der Adoptionsvermittungsstelle sowie der Auslandsvermittlungsstelle in Rechnung gestellt. 

      Kosten

      Für eine allgemeine Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland.: Gebühr 1.300,00 EUR

      Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung.: Gebühr 1.200,00 EUR

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.11.2023

      Version

      Technisch erstellt am 18.09.2023

      Technisch geändert am 08.07.2024

      Stichwörter

      Internationale Adoption, Gebühren Auslandsadoption, internationale Adoption, Kosten Auslandsadoption

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 07.07.2021

      Technisch geändert am 26.11.2019