Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

    Feststellung der länderspezifischen Eignung von Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberinnen für eine internationale Adoption

    Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Eignungsprüfung auch länderspezifisch für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Die internationale Adoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

    Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
     

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft oder die gemeinsame Zentral Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen.
     

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bewerbung im Ausland werden, je nach Herkunftsland des Kindes, unterschiedliche Dokumente benötigt. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren. 

    Voraussetzungen

    Eine länderspezifische Eignungsprüfung findet erst statt, wenn die allgemeine Eignung als Adoptionsbewerber/Adoptionsbewerberin für die Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland festgestellt wurde. 

    Jedes Heimatland des Kindes hat verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise die Ehedauer. Unerlässlich ist daher, dass vor der Aufnahme des internationalen Adoptionsverfahrens ein Beratungsgespräch stattfindet beziehungsweise geklärt wird, welche Auslandsvermittlungsstelle für Sie tätig wird. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

    1. Bewerbungsverfahren in Deutschland und Registrierung als Adoptiveltern im Ausland
    2. Kindervorschlag, Kennenlernreise und gerichtliches Adoptionsverfahren im Ausland
    3. Anerkennung der internationalen Adoption in Deutschland (je nach Herkunftsland des Kindes) 

    Nach einer positiven Feststellung der allgemeinen und länderspezifischen Eignung für die Aufnahme eines Kindes im Ausland wird die Adoptionsbewerbung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes an die zuständige Stelle im Herkunftsland des Kindes versandt.

    Fristen

    Die Dokumente für die Bewerbung im Ausland haben zum Teil eine Gültigkeitsdauer. Die Fachkräfte werden Sie ausführlich darüber informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

    Kosten

    Gebühr 1200.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Adoptionseltern, Länderspezifische Prüfung, Adoptiveltern prüfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)