Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

    Verwandtenadoption eines Kindes in Deutschland (Inlandsadoption) Begleitung

    Sie wollen ein verwandtes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.

    Beschreibung

    Bei der Verwandtenadoption wird ein verwandtes Kind, etwa die Nichte, der Neffe oder das Enkelkind, adoptiert. Dabei erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

    Ob die annehmenden Eltern geeignet sind und das Kindeswohl garantiert werden kann, ist genauso sorgfältig zu prüfen wie bei einer Fremdadoption.

    Das Kindeswohl steht dabei immer an erster Stelle. Ein Eltern-Kind-Verhältnis muss durch die Adoption entstehen. 

    Bei  Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt anders als bei der Volladoption nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einer Adoptionsvermittlungsstelle. Dort wird ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt benötigt werden.

    • Kopien der Abschriften aus dem Geburtenregister
    • Ggf. Kopie der Heiratsurkunde
    • Ggf. Kopien von Sterbeurkunden oder Scheidungsurteil ehemaliger Ehepartner/Ehepartnerinnen
    • Kopien der Geburtseinträge von eheliche, nicht-ehelichen und adoptierten Kindern
    • BZR-Auszug
    • Gesundheitszeugnisse
    • Erweiterte Meldebescheinigung
    • Kopien von Einkommensnachweisen
    • Fotos

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses und das Einverständnis der leiblichen Eltern. Wenn das Kind 14 Jahre oder älter ist muss es selbst auch zustimmen.

    Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Adoption eines fremden Kindes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Adoptionsvermittlungsstelle berät alle Beteiligten
    • Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt
    • Die Adoptionsbedürftigkeit und Eignung werden überprüft
    • Das Familiengericht entscheidet über die Adoption

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 30.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verwandtes Kind aufnehmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English