Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung
    99019033064000

    Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.

    Beschreibung

    Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Löschung des Eintrags im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

    ID: L100001_424911619

    Beschreibung

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Löschung dieses Eintrags aus dem Berufsausbildungsverzeichnis (zum Beispiel bei Kündigung oder Vertragsauflösung). Im Falle des Bestehens der Ausbildungsprüfung oder bei Ablauf des vertraglichen Ausbildungsendes ohne Prüfung ist kein Antrag auf Löschung erforderlich. Das RP Gießen als zuständige Stelle prüft die nach dem BBiG relevanten Daten sowie Unterlagen und nimmt die Löschung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vor. Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen oder Nachforderungen von Unterlagen.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2025

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

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    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    (Besucheradresse)

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dokumente, die die Auflösung bestätigen.

    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

    Voraussetzungen

    Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

    Handlungsgrundlage(n)

    • Aktuelle Tarifvereinbarungen
    • Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
     

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (In Stoßzeiten (z.B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Berufsausbildungsverzeichnis, Registrierung, Löschung, Berufsbildungsgesetz, Ausbildung, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019