Löschung eines eingetragenen Ausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach BBiG ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Löschungen sind ebenfalls zu beantragen.
Beschreibung
Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Gießen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Dokumente, die die Auflösung bestätigen.
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Voraussetzungen
Sie müssen die Löschung einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.
Rechtsgrundlage(n)
- Aktuelle Tarifvereinbarungen
- Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (In Stoßzeiten (z.B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.09.2023
Stichwörter
Ausbildung, Löschung, Registrierung, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildungsverzeichnis