Fortbildungsprüfung nach BBiG Zulassung

    Zu Fortbildungsprüfungen zur/zum Fachwirtin/Fachwirt für Informationsdienste oder zur/zum Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt anmelden

    Sie verfügen über eine einschlägige Berufsausbildung und möchten sich zur Fachwirtin für Informationsdienste/zum Fachwirt für Informationsdienste oder zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt fortbilden?

    Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.

    Beschreibung

    Nach einer bestandenen Ausbildung werden Sie in der Berufspraxis bald erkennen, wie wandelbar Aufgabenbereiche sein können. Sie können im Rahmen einer Fortbildung zur Fachwirtin für Informationsdienste / zum Fachwirt für Informationsdienste oder zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt Ihre Kompetenzen anpassen und erweitern. Ein erfolgreicher Abschluss kann Ihnen Chancen zu höheren Positionen oder den Zugang zu neuen Aufgabenbereichen einräumen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Hoheitsverwaltung, Sport, Zuständige Stelle nach § 73 BBiG und § 16 HBG

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Fachwirtin / Fachwirt für Informationsdienste:

    • Nachweis zum Abschluss (mit Angabe der Fachrichtung), falls die Ausbildungsabschluss-Prüfung im Berufsbild FAMI nicht bei dieser Zuständigen Stelle nach dem BBiG in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist 
    • (Für alle weiteren Bildungsabschlüsse ist immer ein Nach-weis beizufügen)
    • Nachweis zu den Beschäftigungszeiten

    Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt:

    • Nachweis der Ausbildungsabschluss-Prüfung in den Be-rufsbildern "Verwaltungsfachangestell-te/Verwaltungsfachangestellter (VFA)" oder "Fachangestell-te/Fachangestellter für Bürokommunikation (FBK)", falls diese nicht bei dieser Zuständigen Stelle nach dem BBiG in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen wurde.
    • Nachweis der Ausbildungsabschluss-Prüfung in dem Be-rufsbild "Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (KFBM)" sowie einen Nachweis über die Teilnahme und zum Inhalt der absolvierten Dienstbegleitenden Unterweisung falls die-se nicht bei dieser Zuständigen Stelle nach dem BBiG in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist
    • Bei KFBM-Abschlüssen ist zusätzlich ein Nachweis zu den beiden im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikati-onen beizufügen.
    • Für alle weiteren Bildungsabschlüsse ist immer ein Nach-weis beizufügen
    • Nachweis zu den Beschäftigungszeiten
       

    Voraussetzungen

    Fachwirtin / Fachwirt für Informationsdienste:
    1. Sie haben die Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf "Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste" bestanden oder einen anderen Berufsabschluss in dem Bereich Archiv, Bibliothek bzw. Information und Dokumentation.

    2. Sie haben/können eine/e praktische Tätigkeit in einem Archiv, einer Bibliothek oder einer Informations- und Dokumentationseinrichtung bis zum Zeitpunkt des zweiten schriftlichen Prüfungsteils dieser Fortbildung ausgeübt/ausüben. Die erforderliche Dauer der Tätigkeit richtet sich nach der Note der Abschlussprüfung Ihres Ausbildungsberufes:

    • mindestens zweieinhalb Jahre bei der Note "gut" oder "sehr gut"
    • mindestens dreieinhalb Jahre bei der Note "befriedigend"
    • mindestens viereinhalb Jahre bei der Note "ausreichend"

    Eine Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet.

    3. Sie haben/nehmen regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges am Verwaltungsseminar Frankfurt zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in für Informationsdienste teilgenommen/teil.

    Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt:

    Zulassung über Bildungsabschluss:
    Sie besitzen einen der folgenden Bildungsabschlüsse:

    • "Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte"
    • "Fachangestellter/ Fachangestellte für Bürokommunikation"
    • "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement", sofern Sie die Ausbildung im Öffentlichen Dienst absolviert haben und eine Dienstbegleitende Unterweisung nach dem veröffentlichten Lehr- und Stoffplan für Hessen absolviert haben und die Wahlqualifikation "Verwaltung und Recht" oder "öffentliche Finanzwirtschaft" gewählt haben
    • die Angestelltenprüfung I
    • die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung
    • eine inhaltlich gleichartige Abschluss-, Fortbildungs- oder Laufbahnprüfung

    Sie haben seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen. (Gültig ab 01.01.2023)

    Sie nehmen/haben regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges an einem Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin teil/teilgenommen.

    Die Zulassung kann auch erteilt werden, wenn Sie im öffentlichen Dienst eine der folgenden Ausbildungen bestanden haben

    • die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement 
    • die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation 
    • die Ausbildung zum/zur Bürokaufmann/Bürokauffrau

    und bis zum Beginn der Fortbildung einschlägige fachtheoretische Kenntnisse nachweisen können (z.B. der vorgeschaltete Anpassungslehrgang "Fit für Fachwirt - Basiswissen VFW"),
    und seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen haben.

    Auf die Zeit Ihrer geleisteten Berufspraxis werden entsprechende Tätigkeiten mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in voller Höhe angerechnet.
    Eine Teilzeitbeschäftigung, deren Umfang unterhalb der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit liegt, wird für Ihre Berufspraxis anteilig angerechnet.

    Die Zulassung kann auch für Interessierte mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen möglich sein. Da in diesen Fällen eine individuelle Prüfung erfolgen muss, bitten wir Sie, sich direkt mit den jeweils regionalzuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Kontakt aufzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung zu dieser Fortbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. 

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
     

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Der Antrag ist bis zu 3 Monaten vor Beginn des Fortbildungslehrganges zu stellen. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Teilnahme an dem anstehenden Termin nicht möglich. Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt: Bitte beachten Sie, dass bei wahrscheinlicher Verpflichtung zu einem noch abzuleistenden Anpassungslehrgang, der Antrag deutlich früher zu stellen ist.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 5 Wochen (In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Verwaltungsfachwirt, Informationsdienste, Zulassung zur Wiederholungsprüfung, Weiterbildung, Berufsbildungsgesetz, Fort- und Weiterbildung, Fortbildungsprüfung, Fortbildung, Fachwirt, Prüfungsordnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de