Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen

    Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Beschreibung

    Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.

    Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.

    Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel

    Ansprechpartner

    Für Kefenrod wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
    • Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
    • Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
    • Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
    • Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung 
    • ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Formloser schriftlicher Antrag
    • Nachweis eines gültigen Jagdscheines 
    • Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt. 
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft 
    • Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
    • Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
    • Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
    • Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
       

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Jagdbezirksübergreifende Nachsuchen, Schweißhund, Jagdbezirk, Anerkennung Jagdhund, Geprüfter Jagdhund, Nachsuche, Nachsuchengespanne, Hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen, Hegegemeinschaft, Nachsuchenwesen, Liste anerkannter Gespanne, Änderungsmitteilung Nachsuchengespann

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English