Schweißhundegespanne für jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen anerkennen lassen
Wenn Sie sich und Ihren Hund als Nachsuchengespann zu jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifendem Nachsuchen auf Schalenwild anerkennen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Beschreibung
Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Kassel
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher oder elektronischer formloser Antrag
- Kopie des gültigen Jagdscheins (Gültigkeit, Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde sind erkennbar)
- Unterschriebene Einwilligung nach DSGVO
- Kopie der Ahnentafel des Schweißhundes (sämtliche Seiten)
- Kopie des Prüfungszeugnisses über eine bestandene Verbands-Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung
- ggf. Lautnachweis (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar) ggf. Nachweis über die Schussfestigkeit (sofern nicht Teil der Prüfung, aus Ahnentafel oder Prüfungszeugnis erkennbar)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Formloser schriftlicher Antrag
- Nachweis eines gültigen Jagdscheines
- Nachweis über die Brauchbarkeit des Hundes für die Nachsuche auf Schalenwild (bestandene Schweiß- oder Fährtenschuhprüfung mit mindestens den Leistungsanforderungen gemäß der Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in Hessen (BPO-Hessen))
- Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Jagdhunde in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 22 a Bundesjagdgesetz (BJagdG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §27 Absatz 6 und 7 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bestimmungen über das Nachsuchenwesen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Anerkennung wird bei der Oberen Jagdbehörde gestellt.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft
- Gespann wird anerkannt oder der Antrag wird abgelehnt.
- Jedes anerkannte Gespann bekommt eine Urkunde. Diese wird postalisch übermittelt.
- Die veröffentlichte Liste mit den anerkannten Gespannen wird aktualisiert
- Ein Jagdhund oder ein ganzes Gespann kann per Ände-rungsmitteilung abgemeldet werden. Die öffentliche Liste wird entsprechend aktualisiert.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
- Informationen der Oberen JagdbehördeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.02.2023
Stichwörter
Anerkennung Jagdhund, Änderungsmitteilung Nachsuchengespann, Schweißhund, Nachsuchenwesen, Hegegemeinschaft, Nachsuchengespanne, Nachsuche, Geprüfter Jagdhund, Liste anerkannter Gespanne, Jagdbezirksübergreifende Nachsuchen, Jagdbezirk, Hegegemeinschaftsübergreifende Nachsuchen