Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens erweitern.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:
Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:
Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.
Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße
Besondere Hinweise Kreis Bergstraße:
Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:
Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:
Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.
Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.
Formulare/Anträge:
Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt
Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige
Begleitetes Fahren ab 17 Antrag
Begleitetes Fahren ab 17 Begleitperson
Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
Augenärztliches Gutachten 6.2.2
Allgemeinärztliches Gutachten Anl. 5
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Karin Schwebel-Schips
Hausanschrift
Frau Anette Hartl
Hausanschrift
Frau Sandra Wessner
Hausanschrift
Frau Jennifer Gölz
Hausanschrift
Frau Gudrun Beck
Hausanschrift
Formulare
Fahrerlaubnis Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige Antrag
Fahrerlaubnis Vordruck - Augenärztliche Untersuchung 6.2.2
Fahrerlaubnis Antrag Aushnamegenehmigung Prüfort
Fahrerlaubnis Vordruck - Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren ab 17 Antrag
erforderliche Unterlagen
Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augen-arztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 21.08.2023
Stichwörter
Pkw, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Fahrerlaubnis, Führerschein ab 17, Fahranfängerinnen, Begleitperson, Führerschein mit 17, BF 17, Erweiterung, Fuhrerschein, Fahranfänger, Klasse B, Führerschein